Parcoursregeln gültig für Hansagparcours

  • Das Betreten und Benutzen des Bogenparcours und des Einschussplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber und der Grundstücksbesitzer übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden! Jeder Schütze ist für seinen Pfeil selbst verantwortlich.

  • Erlaubt ist das Schießen mit standardisierten Pfeilen und Bögen Das Schießen mit Armbrüsten oder Pfeilen mit Jagdspitzen ist strengstens verboten. Blasrohre sind erlaubt.

  • Am gesamten Gelände herrscht striktes Rauchverbot (Brandgefahr) – Ausnahme Labestation (Smoking Point)! Die Benützung des Parcours und des Einschussplatzes unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strengstens verboten!

  • Der Parcours und der Einschussplatz dürfen nur innerhalb der Öffnungszeiten (1 Stunde nach Sonnenauf- bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang) benützt werden.

  • Hunde müssen auf dem Parcours und Einschussplatzes an der Leine geführt werden!

  • Eine selbständige Begehung des Parcours ist nur mit den dafür notwendigen Kenntnissen erlaubt. Mit der Unterschrift im Parcoursbuch, bestätigt der Schütze, diese Kenntnisse (auf Rot-Weiß-Rotem-Pfeil-Niveau) zu besitzen! Andernfalls ist eine Begehung OHNE befugte Personen nicht erlaubt!

  • Das Eintragen in das Parcoursbuch sowie die Entrichtung der Parcoursgebühr muss VOR der Benützung des Parcours/des Einschussplatzes erfolgen! Jeder Schütze bestätigt mit seiner Unterschrift im Parcoursbuch zudem die Regeln gelesen zu haben. Mit Entrichtung der Gebühr und Benützen des Parcoursgeländes erklärt sich jeder Benützer auch ausdrücklich damit einverstanden, dass am Parcoursgelände aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Parcoursbenützer eine Videoüberwachung durchgeführt wird.

  • Personen, die sich nicht angemeldet haben, beziehungsweise die Parcoursgebühr nicht entrichtet haben, können unverzüglich des Geländes verwiesen und sofort zur Anzeige gebracht werden. Unbeschadet des Parcoursverweises ist der Parcoursbetreiber überdies berechtigt, die Entrichtung der Gebühr zu begehren sowie ein Parcoursbenützungsverbot auszusprechen.

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Parcours und den Einschussplatz nur in Begleitung einer volljährigen Person über 18 Jahre benutzen. Diese übernimmt mit dem Bestätigen der Parcoursregeln die volle Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen!

  • Es ist ausdrücklich untersagt, die vorgesehenen Wege zu verlassen, Absperrungen zu umgehen oder den Weg in entgegengesetzter Richtung zu beschreiten! Das Parcoursgelände ist nur in der durch die aufsteigenden Nummern der Ziele gekennzeichneten Richtung zu begehen. Ein Umkehren ist nicht erlaubt (Einbahnregelung)!

  • Der Schütze/die Schützin muss sich vor jedem Abschuss versichern, dass das Schussfeld sowohl vor als auch hinter dem Ziel frei ist. Besteht auch nur der geringste Zweifel, ist das Schießen sofort einzustellen! Das Schießen auf LEBEWESEN JEGLICHER ART ist STRENGSTENS VERBOTEN!

  • Der Auszug „Über dem Kopf“ (Pfeil Richtung Himmel) sowie das Umdrehen mit gespannten Bögen ist strengstens verboten!

  • Beim Schuss über Kuppen und Senken oder eng gesteckten Markierungspunkten hat immer die Pfeile holende Person Vorrang. Der ausführende Schütze hat sich zu versichern, dass sich keine Personen im Schussfeld davor, dahinter oder daneben befinden. Der Schussvorgang ist vom Schützen so lange am Pflock einzustellen, bis Sicherheit gegeben ist.

  • Wartenden Bogenschützen ist ausschließlich gestattet sich am Wartepunkt (Nummerntafel) aufzuhalten. Der nächste Bogenschütze darf erst dann den Pflock betreten wenn der vorherige Schütze alle Schüsse erledigt hat sowie das Ziel- und Schussfeld verlassen hat.

  • Der Bogen darf mit aufgelegtem Pfeil nur in Zielrichtung gespannt bzw. abgeschossen werden! Pfeile dürfen nur am Abschusspunkt eingenockt werden, das Gehen mit genocktem Pfeil ist verboten.

  • Pro Zielstation ist es erlaubt, pro Person max. 3 Schüsse (pro Runde) abzugeben. Trifft der erste Pfeil, werden keine weiteren Pfeile mehr geschossen, trifft er nicht, hat man einen zweiten und dritten Versuch! (Ausgenommen WA-Runde!)

  • Der Schütze/die Schützin hat größtes Augenmerk darauf zu legen, dass alle Begleitpersonen und andere Schützen beim Spannen des Bogens und beim Abschuss hinter ihm/ihr stehen!

  • Es darf nur auf die aufgestellten 3D-Tiere und -Scheiben und ausschließlich von den markierten Abschusspflöcken (rot, blau, weiß) geschossen werden! Die Pflöcke sind so gesteckt, dass maximal 2 Personen vom Pflock gleichzeitig schießen dürfen!

  • Es ist verboten, selbständig die 3D-Ziele oder die Abschusspflöcke zu verändern!

  • Werden Pfeile gesucht, ist darauf zu achten, dass nachfolgende Schützen das auch bemerken. In so einem Fall muss daher ein Mitschütze deutlich sichtbar vor dem 3D-Ziel stehen bleiben, oder es muss dieses mit einem Kleidungsstück oder ähnlichem deutlich sichtbar markiert werden!

  • Pfeil und Bogen sowie die persönliche Schutzausrüstung sind vor dem Schießen auf Funktionsfähigkeit, Beschädigungen und Sicherheit zu überprüfen. Es ist untersagt mit einem schadhaften Material zu schießen.

  • Pfeile immer schonend aus den Zielen ziehen. Beim Ziehen immer mit einer Hand oder mit dem Knie gegenhalten, um Beschädigungen an der Verankerung zu vermeiden.

  • Unnötiger Lärm sowie die Verunreinigung des Parcours oder des Einschussplatzes ist zu unterlassen. Dies gilt auch für Restmaterialen (kaputte Nocken, Pfeile, etc.)

  • Ziehen ein Gewitter, ein Sturm oder starker Nebel auf, oder droht andere Gefahr, ist der Parcours umgehend zu verlassen. Bei schlechten Sichtverhältnissen – welcher Art auch immer – darf nicht geschossen werden. Bei UNFÄLLEN/NOTSITUATIONEN kontaktieren Sie sofort die Rettung oder den Parcoursbetreiber. Telefonnummern finden sie bei der Anmeldung.

  • Ein nichteinhalten der Parcoursregeln hat den sofortigen Entzug der Schießberechtigung und die Verweisung vom Parcoursgelände zur Folge; dies ohne Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Gebühr.

Wir wünschen ALLE INS KILL und Viel Spaß am HANSAGPARCOURS!

ASKÖ BSV ZURNDORF